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Gültigkeit der SIFA-Ausbildungen vor 2006

Die Großherzogliche Verordnung von 2006 über die Ausbildung von SIFA’s schreibt vor, dass eine vorherige absolvierte Ausbildung gültig bleibt, enthält aber auch Übergangsbestimmungen: 3. Für benannte Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt

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Erinnerung bzgl. der Weiterbildung der SIFA

Um die Gültigkeit Ihres Zertifikats des Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten (SIFA) aufrechtzuerhalten und Ihre Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten, ist es unerlässlich sicherzustellen, dass Sie die (relativ geringe) Stundenzahl

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