Gültigkeit der SIFA-Ausbildungen vor 2006
Die Großherzogliche Verordnung von 2006 über die Ausbildung von SIFA’s schreibt vor, dass eine vorherige absolvierte Ausbildung gültig bleibt, enthält aber auch Übergangsbestimmungen: 3. Für benannte Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt